1. ANNAHME DER MIETBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Bootsvermietungsbedingungen regeln die Rechte und
Pflichten des Mieters (im weiteren Verlauf “Kunde” genannt) und des Vermieters
Tisno Rent (im weiteren Verlauf “Vermieter” genannt). Tisno Rent bezieht sich
auf die Reservierung eines Bootes über www.tisnorent.com. Mit der
Bootsreservierung akzeptiert der Kunde alle Mietbedingungen auf eigene
Verantwortung und der Verantwortung seiner eigenen Crew.
2. MIETPREIS UND ZAHLUNG
Der Mietpreis beinhaltet die Anmietung eines Bootes mit Standardausrüstung
sowie eine Boots- und Besatzungsversicherung während der Mietdauer. Nicht im
Mietpreis inbegriffen sind Kosten, die im Zusammenhang mit den Häfen des
Domizils (Parkplatz, Liegeplatz usw.), Kraftstoff, Skipper-/Hostess-Service und
für andere optionale Dienstleistungen anfallen. Der Kunde kann das zuvor
reservierte Boot übernehmen, nachdem er 30 % des Mietpreises nach
Bestätigung seiner Anfrage (im Voraus) und den Restbetrag bei Abholung
bezahlt hat.
3. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
Tisno Rent verpflichtet sich, dem Kunden das Boot in voller Inbetriebnahme und
in ordnungsgemäßem Betriebszustand mit einer vollständigen, einschließlich der
in der Spezifikation auf diesen Seiten erforderlichen, Ausstattung zur Verfügung
zu stellen. Das Boot muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden,
Wasser- und Kraftstofftanks müssen gefüllt sein. Es sollte zum vereinbarten
Zeitpunkt und mit allen erforderlichen Unterlagen geliefert werden. Für den Fall,
dass Tisno Rent aus irgendeinem Grund die oben genannten Bedingungen nicht
erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung für alle Tage, an denen er das
Boot nicht benutzen konnte. Wenn es für Tisno Rent nicht möglich ist, dem
Kunden das reservierte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten
Ort zur Verfügung zu stellen, ist Tisno Rent dazu verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass ein Ersatzboot mit der gleichen oder einer besseren Spezifikation als das
reservierte Boot zur Verfügung gestellt wird. Falls Tisno Rent kein Ersatzboot zur
Verfügung stellen kann, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und
die Rückerstattung des gesamten Mietbetrags oder eines Teils des Betrags für
die Tage zu verlangen, an denen er das Boot nicht nutzen konnte. Der Kunde hat
nur Anspruch auf Erstattung des gezahlten Mietbetrags. Alle anderen Rechte
sind ausgeschlossen. Wenn das Boot oder seine Ausrüstung durch höhere
Gewalt beschädigt wird, ist der Kunde verpflichtet, Tisno Rent unverzüglich zu
kontaktieren. Tisno Rent ist verpflichtet, eventuelle Schäden am Boot innerhalb
von 24 Stunden zu beheben. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf
volle oder anteilige Erstattung (pro-rata-Basis).
4. MIETKAUTION
Vor der Übernahme des Bootes aus dem Hafen, in dem es liegt, ist der Kunde
verpflichtet, Tisno Rent eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird
entsprechend der Preisliste für jedes Boot berechnet. Die Kaution wird in bar
bezahlt und dem Kunden zurückerstattet, sobald das Boot ohne vorgefundene
Mängel bei der Inspektion zurückgegeben wurde. Die Kaution wird dem Kunden
nur dann vollständig erstattet, wenn die Kraftstofftanks voll sind, keine Schäden
am Boot oder seiner Ausrüstung entstanden sind und keine Berichte über
mögliche Schäden von und gegenüber Dritten während der Nutzung des Bootes
vorliegen. Wenn der Kunde einen Schaden meldet oder Tisno Rent bei der
Inspektion feststellt, dass das Boot oder die Ausrüstung beschädigt ist, ein
Ausrüstungsteil fehlt oder der Kraftstofftank leer ist, behält Tisno Rent einen Teil
oder die gesamte Kaution in Höhe der Reparatur- oder Ersatzkosten fehlender
Ausrüstung ein. Wenn der Kunde Schäden am Boot Dritter verursacht und
Versicherungsschutz greift, wird die Kaution in voller Höhe einbehalten.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
Nach Übernahme der Verantwortung für das Boot ist der Kunde verpflichtet,
ausschließlich im Territorium kroatischer Gewässer zu fahren. Der Kunde ist
verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften zu beachten, die das Führen eines
Bootslogbuchs, den pfleglichen Umgang mit dem Boot und seiner Ausrüstung
und das Segeln nach guter Navigationspraxis, d. h. nur bei günstigen
Wetterbedingungen und guter Sicht, betreffen. Der Kunde oder dessen Skipper
sollte über Navigationskenntnisse verfügen und alle für die Navigation
erforderlichen Lizenzen besitzen. Wenn das Boot in einen Unfall auf dem Meer
verwickelt ist und das Boot oder dessen Ausrüstungen während des Segelns
beschädigt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu
informieren. Die entsprechenden Telefonnummern des Vermieters finden Sie in
der Nutzungsvereinbarung.
6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Wenn durch Fehlverhalten und/oder Fahrlässigkeit beim Manövrieren des Bootes
Schäden an Dritten entstanden sind, die nicht durch die Versicherung gedeckt
sind, ist der Kunde persönlich verpflichtet alle Sach- und Rechtskosten zu tragen,
die sich aus seinem Fehlverhalten/seiner Fahrlässigkeit ergeben können. Der
Kunde ist insbesondere verantwortlich, wenn das Boot auf Grund einer
rechtswidrigen Bootstätigkeit beschlagnahmt wird. Im Fall eines Schadens
und/oder Unfalls ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und
eine schriftliche Bescheinigung des nächstgelegenen Hafenamtes, Arztes oder
anderer berechtigter Personen zu verlangen. Außerdem ist der Kunde dazu
verpflichtet, den Vermieter über ein solches Ereignis zu informieren. Wenn das
Boot verloren geht, beschlagnahmt wird oder eine berechtigte Partei das Segeln
untersagt hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, den Vermieter und alle anderen relevanten zuständigen Personen zu informieren. Alle durch Fahrlässigkeit des
Kunden verursachten Schäden am Unterwasserteil des Bootes werden auf
Kosten des Kunden repariert.
7. BOOTSINSPEKTION
Der Kunde ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am
vereinbarten Ort an den Vermieter zurückzugeben. Das Boot muss unbeschädigt
und die Kraftstofftanks müssen voll sein. Wenn der Kunde das Boot nicht zur
richtigen Zeit und am richtigen Ort an den Vermieter zurückgibt, verpflichtet sich
der Kunde 100 % des Tagessatzes für jeden überfälligen Tag zu zahlen. Eine
verspätete Rückgabe kann im Falle höherer Gewalt gerechtfertigt sein, sofern
der Kunde den Vermieter unverzüglich informiert.
8. VERSICHERUNG
Die Bootsversicherung unterliegt den Bedingungen der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft. Das Boot, seine Ausrüstung und Besatzung sind
gegen alle Arten von Schäden und Verlusten versichert, deren Wert die
Selbstbeteiligung/Kaution für das oben genannte Boot übersteigt. Der
Bootsführer verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden. Im Falle
von schwerwiegenderen Unfällen und wenn andere Boote beteiligt sind, ist der
Kunde verpflichtet, diese Fälle den verantwortlichen Personen des nächsten
Hafenamts zu melden und alle Unterlagen einzuholen, die die
Versicherungsgesellschaft für erforderlich hält. In den meisten Fällen
„unterstützen“ wir den Kunden, indem wir der Versicherungsgesellschaft den
Schaden melden. Bei allen großen Schäden versuchen wir anstelle des Kunden,
die Versicherungszahlung zu verwalten. Die Dokumentation muss alle relevanten
Informationen über die Unfallursachen und Verhältnisse zum Zeitpunkt des
Unfalls enthalten. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Vermieter unverzüglich
über solche Ereignisse zu informieren. Unterlässt der Kunde die zuvor
genannten Schritte, haftet er für alle Schäden, die aus der Nicht- oder
verspäteten Meldung des Vorfalls entstehen. Der Kunde muss alle Kosten
decken, die durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.
9. STORNIERUNG DER MIETE
Sollten der Kunde und seine Crew die Anmietung aus irgendeinem Grund nach
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vermieter stornieren, behält der
Vermieter den gesamten für die Anmietung gezahlten Betrag ein. Der Vermieter
behält sich das Recht vor, ein Boot zu ersetzen, wenn das reservierte Boot
aufgrund unvorhergesehener Umstände beschädigt wird, z.B.
Naturkatastrophen, die Wasserschäden usw. verursachen. In diesem Fall wird
der Vermieter ein Boot mit einer gleichen oder besseren Spezifikation als das
reservierte Boot zur Verfügung stellen. Diese Klausel gilt nicht mehr im Falle von
Krieg, terroristischen Aktivitäten, Natur- und Nuklearkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt definiert werden können.
In diesem Fall ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, dem Kunden eine
Entschädigung zu zahlen.
10. BESCHWERDEN
Wenn der Kunde und seine Crew während der Mietzeit des Bootes eine
Beschwerde haben, müssen sie den Vermieter darüber informieren. Dieser wird
sich bemühen alle Probleme zu lösen. Es werden nur schriftlich bei der
Bootsbesichtigung eingereichte Einwände und Reklamationen berücksichtigt.
Alle eventuellen Streitigkeiten, die nicht friedlich beigelegt werden, fallen in die
Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Šibenik. Alle Reklamationen während
Bootstouren sollten max. 24 Std. nach Ende der jeweiligen Tour gemacht
werden. Für die Wetterbedingungen auf See ist der Vermieter nicht
verantwortlich. Das Einzige, wofür der Vermieter verantwortlich ist, ist der
Zustand des Bootes und der Skipper-Service. Der Kunde haftet niemals komplett
für einen größeren Schaden, außer wenn er fahrlässig handelt (z.B. betrunken
ist). Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Kroatien und
werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.