GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bootsverleih

ISTOCNA GOMILICA 8
22240 TISNO
KROATIEN

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ANNAHME DER MIETBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Bootsvermietungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Mieters (im weiteren Verlauf “Kunde” genannt) und des Vermieters Tisno Rent (im weiteren Verlauf “Vermieter” genannt). Tisno Rent bezieht sich auf die Reservierung eines Bootes über www.tisnorent.com. Mit der Bootsreservierung akzeptiert der Kunde alle Mietbedingungen auf eigene Verantwortung und der Verantwortung seiner eigenen Crew.

2. MIETPREIS UND ZAHLUNG

Der Mietpreis beinhaltet die Anmietung eines Bootes mit Standardausrüstung sowie eine Boots- und Besatzungsversicherung während der Mietdauer. Nicht im Mietpreis inbegriffen sind Kosten, die im Zusammenhang mit den Häfen des Domizils (Parkplatz, Liegeplatz usw.), Kraftstoff, Skipper-/Hostess-Service und für andere optionale Dienstleistungen anfallen. Der Kunde kann das zuvor reservierte Boot übernehmen, nachdem er 30 % des Mietpreises nach Bestätigung seiner Anfrage (im Voraus) und den Restbetrag bei Abholung bezahlt hat.

3. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

Tisno Rent verpflichtet sich, dem Kunden das Boot in voller Inbetriebnahme und in ordnungsgemäßem Betriebszustand mit einer vollständigen, einschließlich der in der Spezifikation auf diesen Seiten erforderlichen, Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Das Boot muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden, Wasser- und Kraftstofftanks müssen gefüllt sein. Es sollte zum vereinbarten Zeitpunkt und mit allen erforderlichen Unterlagen geliefert werden. Für den Fall, dass Tisno Rent aus irgendeinem Grund die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung für alle Tage, an denen er das Boot nicht benutzen konnte. Wenn es für Tisno Rent nicht möglich ist, dem Kunden das reservierte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen, ist Tisno Rent dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Ersatzboot mit der gleichen oder einer besseren Spezifikation als das reservierte Boot zur Verfügung gestellt wird. Falls Tisno Rent kein Ersatzboot zur Verfügung stellen kann, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Rückerstattung des gesamten Mietbetrags oder eines Teils des Betrags für die Tage zu verlangen, an denen er das Boot nicht nutzen konnte. Der Kunde hat nur Anspruch auf Erstattung des gezahlten Mietbetrags. Alle anderen Rechte sind ausgeschlossen. Wenn das Boot oder seine Ausrüstung durch höhere Gewalt beschädigt wird, ist der Kunde verpflichtet, Tisno Rent unverzüglich zu kontaktieren. Tisno Rent ist verpflichtet, eventuelle Schäden am Boot innerhalb von 24 Stunden zu beheben. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf volle oder anteilige Erstattung (pro-rata-Basis).

4. MIETKAUTION

Vor der Übernahme des Bootes aus dem Hafen, in dem es liegt, ist der Kunde verpflichtet, Tisno Rent eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird entsprechend der Preisliste für jedes Boot berechnet. Die Kaution wird in bar bezahlt und dem Kunden zurückerstattet, sobald das Boot ohne vorgefundene Mängel bei der Inspektion zurückgegeben wurde. Die Kaution wird dem Kunden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kraftstofftanks voll sind, keine Schäden am Boot oder seiner Ausrüstung entstanden sind und keine Berichte über mögliche Schäden von und gegenüber Dritten während der Nutzung des Bootes vorliegen. Wenn der Kunde einen Schaden meldet oder Tisno Rent bei der Inspektion feststellt, dass das Boot oder die Ausrüstung beschädigt ist, ein Ausrüstungsteil fehlt oder der Kraftstofftank leer ist, behält Tisno Rent einen Teil oder die gesamte Kaution in Höhe der Reparatur- oder Ersatzkosten fehlender Ausrüstung ein. Wenn der Kunde Schäden am Boot Dritter verursacht und Versicherungsschutz greift, wird die Kaution in voller Höhe einbehalten.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

Nach Übernahme der Verantwortung für das Boot ist der Kunde verpflichtet, ausschließlich im Territorium kroatischer Gewässer zu fahren. Der Kunde ist verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften zu beachten, die das Führen eines Bootslogbuchs, den pfleglichen Umgang mit dem Boot und seiner Ausrüstung und das Segeln nach guter Navigationspraxis, d. h. nur bei günstigen Wetterbedingungen und guter Sicht, betreffen. Der Kunde oder dessen Skipper sollte über Navigationskenntnisse verfügen und alle für die Navigation erforderlichen Lizenzen besitzen. Wenn das Boot in einen Unfall auf dem Meer verwickelt ist und das Boot oder dessen Ausrüstungen während des Segelns beschädigt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Die entsprechenden Telefonnummern des Vermieters finden Sie in der Nutzungsvereinbarung.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Wenn durch Fehlverhalten und/oder Fahrlässigkeit beim Manövrieren des Bootes Schäden an Dritten entstanden sind, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, ist der Kunde persönlich verpflichtet alle Sach- und Rechtskosten zu tragen, die sich aus seinem Fehlverhalten/seiner Fahrlässigkeit ergeben können. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich, wenn das Boot auf Grund einer rechtswidrigen Bootstätigkeit beschlagnahmt wird. Im Fall eines Schadens und/oder Unfalls ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall zu dokumentieren und eine schriftliche Bescheinigung des nächstgelegenen Hafenamtes, Arztes oder anderer berechtigter Personen zu verlangen. Außerdem ist der Kunde dazu verpflichtet, den Vermieter über ein solches Ereignis zu informieren. Wenn das Boot verloren geht, beschlagnahmt wird oder eine berechtigte Partei das Segeln untersagt hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, den Vermieter und alle anderen relevanten zuständigen Personen zu informieren. Alle durch Fahrlässigkeit des Kunden verursachten Schäden am Unterwasserteil des Bootes werden auf Kosten des Kunden repariert.

7. BOOTSINSPEKTION

Der Kunde ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an den Vermieter zurückzugeben. Das Boot muss unbeschädigt und die Kraftstofftanks müssen voll sein. Wenn der Kunde das Boot nicht zur richtigen Zeit und am richtigen Ort an den Vermieter zurückgibt, verpflichtet sich der Kunde 100 % des Tagessatzes für jeden überfälligen Tag zu zahlen. Eine verspätete Rückgabe kann im Falle höherer Gewalt gerechtfertigt sein, sofern der Kunde den Vermieter unverzüglich informiert.

8. VERSICHERUNG

Die Bootsversicherung unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Das Boot, seine Ausrüstung und Besatzung sind gegen alle Arten von Schäden und Verlusten versichert, deren Wert die Selbstbeteiligung/Kaution für das oben genannte Boot übersteigt. Der Bootsführer verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden. Im Falle von schwerwiegenderen Unfällen und wenn andere Boote beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, diese Fälle den verantwortlichen Personen des nächsten Hafenamts zu melden und alle Unterlagen einzuholen, die die Versicherungsgesellschaft für erforderlich hält. In den meisten Fällen „unterstützen“ wir den Kunden, indem wir der Versicherungsgesellschaft den Schaden melden. Bei allen großen Schäden versuchen wir anstelle des Kunden, die Versicherungszahlung zu verwalten. Die Dokumentation muss alle relevanten Informationen über die Unfallursachen und Verhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls enthalten. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren. Unterlässt der Kunde die zuvor genannten Schritte, haftet er für alle Schäden, die aus der Nicht- oder verspäteten Meldung des Vorfalls entstehen. Der Kunde muss alle Kosten decken, die durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9. STORNIERUNG DER MIETE

Sollten der Kunde und seine Crew die Anmietung aus irgendeinem Grund nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem Vermieter stornieren, behält der Vermieter den gesamten für die Anmietung gezahlten Betrag ein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein Boot zu ersetzen, wenn das reservierte Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände beschädigt wird, z.B. Naturkatastrophen, die Wasserschäden usw. verursachen. In diesem Fall wird der Vermieter ein Boot mit einer gleichen oder besseren Spezifikation als das reservierte Boot zur Verfügung stellen. Diese Klausel gilt nicht mehr im Falle von Krieg, terroristischen Aktivitäten, Natur- und Nuklearkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt definiert werden können. In diesem Fall ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.

10. BESCHWERDEN

Wenn der Kunde und seine Crew während der Mietzeit des Bootes eine Beschwerde haben, müssen sie den Vermieter darüber informieren. Dieser wird sich bemühen alle Probleme zu lösen. Es werden nur schriftlich bei der Bootsbesichtigung eingereichte Einwände und Reklamationen berücksichtigt. Alle eventuellen Streitigkeiten, die nicht friedlich beigelegt werden, fallen in die Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Šibenik. Alle Reklamationen während Bootstouren sollten max. 24 Std. nach Ende der jeweiligen Tour gemacht werden. Für die Wetterbedingungen auf See ist der Vermieter nicht verantwortlich. Das Einzige, wofür der Vermieter verantwortlich ist, ist der Zustand des Bootes und der Skipper-Service. Der Kunde haftet niemals komplett für einen größeren Schaden, außer wenn er fahrlässig handelt (z.B. betrunken ist). Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Kroatien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

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